Richtlinien zu Bachelor-, Master- und Studienarbeiten
Anmerkungen zum Bearbeiten von Studien-, Bachelor-, Masterarbeiten für Studenten am
Institut für Kommunikationstechnik
Prof. Dr.-Ing. M. Fidler
Prof. Dr. J. Peissig
Fakultät für Elektrotechnik und Informatik
Leibniz Universität Hannover
Allgemein
Am Institut für Kommunikationstechnik der Leibniz Universität Hannover können Studenten der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, der Fakultät für Mathematik und Physik und der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik Studien- oder Bachelor- bzw. Diplom- oder Masterarbeiten schreiben, sofern sie die in ihrem Studiengang erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Themen und inhaltliche Hinweise
Informationen zu Themen und Themenvorschläge finden sich z.B. auf der IKT-Homepage oder auf den Aushängen am schwarzen Brett im Eingangsbereich des Instituts. Unter Umständen wird am Ende einer Lehrveranstaltung zu jedem Semster auf inhaltlich ähnliche Vorschläge aufmerksam gemacht. Zusätzlich können sich Studenten jederzeit mit eigenen Themenvorschlägen an die entsprechenden Mitarbeiter des Lehrstuhls wenden. Es werden sowohl Arbeiten mit theoretischem als auch praktischem Schwerpunkt vergeben. In jedem Fall sind ausreichend Arbeitsplätze sowie Arbeitsmittel wie z.B. Rechner am Institut vorhanden und können dem Studenten zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeit kann somit vollständig am Lehrstuhl durchgeführt werden.
Für weitere inhaltliche Fragen stehen die Mitarbeiter des Instituts jederzeit gerne zur Verfügung.
Anmeldung
Der offizielle Beginn der Bearbeitung einer Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeit muss im Prüfungssekretariat des jeweiligen Fachbereiches angemeldet werden. Studienarbeiten sind in einigen Fällen ebenfalls anzumelden. Die Anmeldeprozedur ist vom jeweiligen Studiengang abhängig und die Vorgänge unterscheiden sich zum Teil deutlich. Die jeweilige Anmeldung muss daher immer mit dem Betreuer abgestimmt werden.
Seitens des IKT wird keine Prüfung vorgenommen, ob der Student aufgrund seiner bisher erbrachten Leistungen berechtigt ist, eine entsprechende Arbeit durchzuführen! Gegebenenfalls kann vor der Anmeldung der Arbeit eine Einarbeitung erfolgen. In diesem Fall kann der genaue Zeitpunkt der Anmeldung mit dem Betreuer abgestimmt werden.
Formale Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung
Über die wissenschaftliche Tätigkeit ist eine schriftliche Ausarbeitung anzufertigen. Diese kann wahlweise in Deutsch oder Englisch verfasst sein und sollte folgende Struktur aufweisen:
- Titelseite
- Ehrenwörtliche Erklärung
- Zusammenfassung und Abstract
- Inhaltsverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Tabellenverzeichnis (optional)
- Listings (optional)
- Abkürzungsverzeichnis (optional)
- Eigentliche Ausarbeitung z. B.
- Einleitung
- Grundlagenkapitel inkl. verwandter Arbeiten
- Verwendete Werkzeuge
- Bewertung der vorhandenen Ansätze und Selektionskriterien
- Eigener Ansatz
- Implementierung
- Ausblick
- Anhang z. B.
- Konfigurationsdateien
- Spezifikationen
- Kommentierter Quelltext
- Literaturverzeichnis
- Stichwortverzeichnis (optional)
Es existieren für das IKT Layoutvorlagen für die schriftliche Ausarbeitung in LaTeX und Word. Diese Vorlagen sollen ohne Änderung verwendet werden. Ebenso existieren Vorlagen der Vortragsfolien in Powerpoint und OpenDocument.
Abweichungen von diesen Anforderungen sind nur nach Rücksprache mit dem Betreuer zulässig. Die schriftlichen Ausfertigungen müssen fristgerecht beim Betreuer abgegeben werden. Andernfalls kann nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung eine erfolgreiche Leistung nicht mehr bescheinigt werden. Alle Exemplare der Arbeit müssen auf der Seite der ehrenwörtlichen Erklärung unterschrieben sein.
Die Anzahl der gedruckten Exemplare der schriftlichen Ausarbeitung, die abzugeben ist, hängt vom jeweiligen Fachbereich ab (2-4 Exemplare). Hinzu kommen eventuell Exemplare für den Betreuer sowie die Prüfer. Zusätzlich zu den gedruckten Exemplaren ist das Dokument in elektronischer Form als PDF-Datei inklusive aller Quelldateien (LaTeX-Sourcecode, Word-Datei, Bilder, etc.) abzugeben. Ebenso sind die Vortragsfolien in elektronischer Form abzugeben.
Formale Anforderungen an den Vortag und das Kolloquium
Das Kolloquium besteht bei der Bachelor- bzw. Studienarbeit aus einem Vortrag von 20 Minuten Dauer und bei der Master- bzw. Diplomarbeit aus einem Vortrag von 30 Minuten Dauer mit jeweils anschließender Diskussion. Der Vortrag ist fakultätsöffentlich.
Im Einzelfall können Anzahl und Inhalt der Folien von den hier angegebenen Richtlinien abweichen. Die folgende Struktur sollte daher eher als Hinweis, denn als Vorschrift verstanden werden.
- Titel, Betreuer, Zeitraum, Prüfer
- Übersicht über den Vortrag
- Ziel der Arbeit, Umfeld, Randbedingungen, Motivation
- Verwandte Arbeiten
- Lösungsansätze (Pro, Contra), Selektionskriterien
- Ausblick, offene Punkte, weitere Themen, Ideen
Als Faustregel gilt: Zu einer Folie gehören in der Regel mindestens zwei Minuten Vortrag. Es sollten daher nicht mehr als 15 Folien gezeigt werden.
Muster-Ausarbeitungen und Layoutvorgaben
Besonders gelungene Arbeiten sowie Layoutvorlagen für die schriftliche Ausarbeitung und für Vortragsfolien sind unter Templates zu finden.
Abgabe und Bewertung der Arbeit
Die schriftliche Ausarbeitung muss fristgerecht, mindestens eine Woche; die Vortragsfolien 24 Stunden vor dem Kolloquium beim Betreuer abgegeben werden. Eine vorläufige Bewertung erfolgt in der Regel im Anschluss an das Kolloquium. Die Note wird dem Prüfungssektretariat mitgeteilt, wenn
1.) die Inhalte der Arbeit vom Betreuer abgenommen wurden,
2.) die Arbeit, inkl. aller relevanter Daten in elektronischer Form vorliegen und
3.) die Belegexemplare unterschrieben und abgegeben wurden.